Foto: Lindt & Sprüngli Deutschland
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06.12.2024 | Industrie

BDSI: Dubai-Schokolade ist eine Gattungsbezeichnung

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) weist darauf hin, dass als Dubai-Schokolade bezeichnete Schokoladenerzeugnisse auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen.
 

Dubai-Schokolade sei kein Hinweis auf die Herkunft der Schokolade, sondern zwischenzeitlich ein Oberbegriff für eine bestimmte Rezeptur der Schokoladenfüllung, heißt es in der Pressemitteilung. Dubai-Schokolade ist zumeist eine Milchschokolade, die charakteristisch mit Kadayif-Teigfäden (auch „Engelshaar“ genannt) und Pistaziencreme gefüllt ist.

Nachdem Sarah Hamouda, die Erfinderin der Dubai-Schokolade, mit ihrer Marke Fix Dessert via Tik Tok einen weltweiten Hype sondergleichen auslösten, sind eine große Anzahl von Influencern und jetzt auch Firmen aufgesprungen und stellen eigene Dubai-Schokoladen in ähnlicher Rezeptur her. „Dubai-Schokolade ist nicht nur in Amerika und Europa angekommen, sondern über TikTok zu einem weltweiten viralen Hit geworden“, schreibt der BDSI.

Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des Süßwarenindustrieverbands, erklärt dazu: „Dubai-Schokolade ist lebensmittelrechtlich als eine typische Gattungsbezeichnung anzusehen: Der Name bezieht sich zwar auf ein geografisch umgrenztes Gebiet (Emirat Dubai), die Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden damit aber eine Information zur Beschaffenheit des Erzeugnisses insbesondere zur Zusammensetzung der überwiegend nicht lokalen Zutaten. Beispiele für Gattungsbezeichnungen bei Lebensmitteln sind Wiener Würstchen oder Pils. Dubai-Schokolade darf nicht nur in Dubai, sondern überall auf der Welt, also auch von deutschen Chocolatiers oder privaten Schoko-Fans hergestellt werden.“

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