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  04.10.2024 | Industrie

EU-Kommission will umstrittene Entwaldungsverordnung verschieben

Angesichts zum Teil heftiger Kritik hat die EU-Kommission am 2. Oktober eine zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten für die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen.  

Die Verordnung sollte eigentlich ab 1. Januar 2025 gelten. Wenn nun das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten dem Vorschlag zustimmen, würde die Regelung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten, heißt es in Brüssel. Angesichts zahlreicher kritischer Rückmeldungen zum Stand der Vorbereitungen soll den betroffenen Parteien zwölf Monate mehr Zeit eingeräumt werden.

Produkte wie Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Palmöl dürfen laut der EUDR nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen.