Gesetzliche Recyclingziele werden überwiegend erreicht

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) haben eine insgesamt erfolgreiche Recyclingbilanz nach fünf Jahren Verpackungsgesetz gezogen.
 

Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin sprachen die Behörden von Erfolgen, aber auch von Verfehlungen und weiteren Herausforderungen. So seien immer mehr Verpackungen hochgradig recyclingfähig, erklärten Dr. Bettina Rechenberg, Fachbereichsleiterin „Nachhaltige Produkte und Produktion, Kreislaufwirtschaft“ am UBA, und ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. 2022 haben die dualen Systeme im Durchschnitt die sehr anspruchsvollen gesetzlichen Ziele für das Recycling von Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen, Weißblech, Aluminium und Kunststoff erreicht und teilweise sogar deutlich überschritten. So lag bei Kunststoffverpackungen die tatsächlich erreichte Zuführungsquote zur werkstofflichen Verwertung bei 67,5 Prozent und damit 4,5 Prozentpunkte über dem gesetzlich vorgegebenen Mindestanteil.

Auf der anderen Seite werden im Durchschnitt aller dualer Systeme die gesetzlichen Recyclingvorgaben für Glasverpackungen, Getränkekartons und sonstige Verbundverpackungen teilweise deutlich verfehlt. Vor allem die Gruppe „Sonstige Verbundverpackungen“ bilden das Sorgenkind; sie sind oft nicht gut zu recyceln, wie eine Studie des UBA zeigt. Hier gibt es zugleich Defizite bei der Recyclinginfrastruktur; denn bei Getränkekartonverpackungen und sonstigen Verbundverpackungen ist ein größerer Teil der Verwertungskapazitäten 2022 wegen der hohen Energiepreise weggefallen.

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