BDSI: Auch Landesarbeitsgericht Hamburg unterbindet rechtswidrige Streiks der NGG

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) zeigt sich erleichtert darüber, dass das Landesarbeitsgericht Hamburg das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zu den Warnstreiks der NGG vom 9. Juni 2023 bestätigt hat.
 

Demnach darf die Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost zum jetzigen Zeitpunkt keine Warnstreiks durchführen, da in diesen Regionen aufgrund der Laufzeiten von bestehenden Tarifverträgen Friedenspflicht besteht.

 

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