Demnach darf die Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost zum jetzigen Zeitpunkt keine Warnstreiks durchführen, da in diesen Regionen aufgrund der Laufzeiten von bestehenden Tarifverträgen Friedenspflicht besteht.