BDSI: Arbeitgeber begrüßen Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zu den Warnstreiks

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) hat das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. Juni 2023 begrüßt.
Demnach werden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Warnstreiks in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost während der dort geltenden Friedenspflichten untersagt.

Bei den jüngsten Warnstreiks in der Süßwarenindustrie hatte die NGG Warnstreiks auch in Süßwarenbetrieben in Rheinland-Pfalz und in Ostdeutschland durchgeführt. In diesen Tarifgebieten sowie in Baden-Württemberg, dem Saarland und Berlin-Ost besteht aufgrund der Laufzeiten der bestehenden Tarifverträge (Baden-Württemberg bis 31. Juli 2023, Rheinland-Pfalz/Saarland bis 31. August 2023, Ostdeutschland und Berlin Ost bis 30. November 2023) allerdings noch Friedenspflicht. Das Arbeitsgericht Hamburg stellt nach Ansicht des BDSI zutreffend fest, dass die in diesem Jahr ausnahmsweise bundesweit durchgeführten Entgelt-Tarifverhandlungen in der Süßwarenindustrie, die für die einzelnen Bundesländer bestehenden Friedenspflichten nicht aufgehoben haben.

„Auch bei harten tariflichen Auseinandersetzungen sollte sich die Gewerkschaft NGG an die Regeln halten", sagte Ernst Kammerinke, Tarifpolitscher Geschäftsführer im BDSI. Der BDSI erwartet weiterhin, dass die Gewerkschaft bei dem nächsten Termin am 22. und 23. Juni 2023 zu ernsthaften und konstruktiven Gesprächen an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Im Interesse der über 200 Unternehmen der Süßwarenindustrie und ihren 60.000 Beschäftigten streben die Arbeitgeber einen Tarifvertrag vor Beginn der Sommerferien an.

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