Goldhase: Lindt & Sprüngli siegt im Streit gegen Lidl in der Schweiz

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am heutigen Donnerstag seine Entscheidung veröffentlicht, dass die Lidl Schweiz AG und die Lidl Schweiz DL AG ihre Private Label-Schokohasen nicht mehr verkaufen dürfen, weil Verwechslungsgefahr mit den in Goldfolie verpackten Hasen von Lindt bestehe.
Die Handelskette müsse zudem alles verbliebenen Schokohasen vernichten.

Damit hob das Bundesgericht ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Aargau auf, das im vergangenen Jahr die Beschwerde von Lindt & Sprüngli gegen Lidl noch abgewiesen hatte. Der Lindt-Hase sei als sogenannte Formmarke geschützt, begründete das Bundesgericht sein aktuelles Urteil. Im Gegensatz zur Vorinstanz hat das Bundesgericht eine von Lindt & Sprüngli selbst in Auftrag gegebene Umfrage zugelassen. Demnach würden die von Lindt markenrechtlich geschützten Formen von einem ganz erheblichen Teil des Publikums dem Konzern zugeordnet. Es sei erwiesen, dass der Lindt-Hase beim Publikum allgemeine Bekanntheit erlangt habe und sich die hinterlegten Formmarken somit im Verkehr durchgesetzt hätten.

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