Foodwatch habe angesichts der „Abnahme der Spendenbereitschaft“ an die NGO wieder einmal für „Alarmismus“ unter dem Generalthema Kindergesundheit gesorgt, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands.
„Falsche Narrative werden nicht dadurch wahrer, dass man sie ständig wiederholt“, lautet das Urteil des Lebensmittelverbands Deutschland dazu. Stattdessen sei Fakt, dass die Lebensmittelwirtschaft trotz der aktuellen Herausforderungen aufgrund explodierender Energie- und Lebenshaltungskosten weiterhin an ihren Zusagen für ihren Teil der Verantwortung für Mensch, Tier und Natur arbeite, sei es auf nationaler Ebene im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie oder auf europäischer Ebene durch die Arbeiten am Green Deal.
Weiter heißt es in dem Text: „Mit Blick auf Werbung hat die deutsche Lebensmittelwirtschaft ihre umfassenden Selbstverpflichtungen letztes Jahr erweitert. Diese sehen vor, dass der besondere Schutz, den bisher Kinder unter zwölf Jahren genießen, auf Minderjährige unter 14 Jahre ausgeweitet wird. Außerdem wurde beschlossen, dass positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die sich an unter 14-Jährige richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen platziert ist, NICHT hervorgehoben werden dürfen.“
Zudem merkt der Lebensmittelverband zum Statement von Foodwatch an, dass es weder zielführend noch weitsichtig sei, das Thema Kindergesundheit allein auf Fehlernährung herunter zu brechen. Aspekte wie seelische Gesundheit, das soziale Umfeld, der sozioökonomische Status und Bewegung seien ebenfalls entscheidend.
Dem Lebensmittelverband Deutschland gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „vom Acker bis zum Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.