Die Geschäftsführerin von Leysieffer, Anna Winkler, und der vorläufige Insolvenzverwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH begrüßen diese Entscheidung, die heute von der Bundesagentur für Arbeit nach sehr intensiven Verhandlungen in den vergangenen Tagen getroffen wurde, sehr. Die Leysieffer GmbH & Co. KG hatte beim Amtsgericht Osnabrück einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Das Amtsgericht ordnete daraufhin am 1. Juli 2022 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an.
Nach einer zunächst ablehnenden Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zur Insolvenzgeldgewährung aus der vergangenen Woche wurde diese Entscheidung heute revidiert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind nunmehr für drei Monate durch das Insolvenzgeld gesichert. Es ist beabsichtigt, eine Insolvenzgeldvorfinanzierung schnellstmöglich zum erforderlichen Zeitpunkt einzuleiten, sobald dafür die Voraussetzungen geschaffen worden sind. Die Beschäftigten wurden über diese neue Entwicklung heute unverzüglich informiert.
Sanierungsexperte Meyer erklärt: „Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Wir werden nun Verhandlungen mit allen wichtigen Geschäftspartnern führen, um den operativen Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wieder hoch zu fahren und sodann zu stabilisieren. Mit der heute erreichten erfreulichen Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, Insolvenzgeld zu gewähren, wird die notwendige Zeit gewonnen, Restrukturierungs-und Sanierungsoptionen zu prüfen und sodann im Verfahren auch umzusetzen. Wir werden alles daransetzen, den dauerhaften Erhalt des Unternehmens zu realisieren.“