BGH: Goldhase von Lindt genießt Markenschutz

Der goldene Farbton des Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden. Unklar ist aber, was dies für den beklagten Wettbewerber bedeutet.
 

Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden, lautet die Begründung des BGH. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt (Az. I ZR 139/20). Allerdings ist hiermit noch nicht entschieden, dass der verklagte Firma, die Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort muss nun geprüft werden, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Schoko-Hasen Verwechslungsgefahr besteht.

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