Foto: Lambertz
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Gebäckbranche ist enttäuscht von der deutschen und europäischen Politik

Zum 1. September 2020 ist die veränderte Liste der US-Strafzölle auf Produkte, die aus Deutschland in die USA exportiert werden, in Kraft getreten.
Auch wenn eine Ausweitung auf weitere Süßwarenkategorien verhindert werden konnte, bleiben die von den USA erhobenen Strafzölle für Süßgebäck aus Deutschland in Höhe von 25 Prozent bestehen. Darauf weist der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) in einer Pressemitteilung hin.

Die Sanktion treffe nunmehr allein die deutschen Süßgebäckhersteller, da Großbritannien zwischenzeitlich ausgenommen wurde, heißt es von Seiten des BDSI. Die Branche zeigt sich enttäuscht von der deutschen und europäischen Politik. Auch in dem jüngsten Verfahren zur Änderung der Strafzollliste hat sich laut BDSI gezeigt, dass Deutschland den Fokus auf die Industriegüter legt. Frankreich und Italien haben sich da wesentlich stärker für ihren Lebensmittelsektor stark gemacht, das Vereinigte Königreich hat sogar die Strafzölle für die für sie wichtigen Feinen Backwaren aus der Liste der betroffenen Produkte herausbekommen. Der Bundesverband kommentiert dies so: „Den europäischen Wettbewerbern dürfte diese Entwicklung dabei nicht ganz ungelegen kommen.“

Wie hoch die Belastungen sind, verdeutlichen die Außenhandelszahlen für das erste Halbjahr 2020. Demnach verloren die deutschen Hersteller von Süßgebäck und Waffelprodukten gegenüber dem Vorjahreszeitraum insgesamt 30 Prozent ihrer Ausfuhren in Menge und Wert. Diese Situation werde sich im Jahresverlauf weiter verschärfen, heißt es in der Mitteilung weiter; denn die Exporte in die USA machen im zweiten Halbjahr üblicherweise etwa 75 Prozent des Anteils am Gesamtjahr aus.

„Die mittelständischen, überwiegend von Familien geführten Unternehmen haben von heute auf morgen und ohne eigenes Verschulden einen wesentlichen Markt verloren, den sie sich über Jahrzehnte sehr mühsam aufgebaut und erschlossen haben“, fasst Andreas Nickenig, Vorsitzender der Fachsparte Feine Backwaren im BDSI, die katastrophalen Auswirkungen des Handelsstreits um rechtswidrige Subventionen im Flugzeugbau zusammen.

Vorübergehende Hilfe für die durch die Corona-Krise ohnehin sehr belasteten deutschen Unternehmen könnte die Einrichtung eines europäischen Ausgleichsfonds zur Entschädigung Unbeteiligter bei der Verhängung von Strafzöllen für unbeteiligte Branchen bei WTO-Verfahren bringen, wie ihn die Stiftung der Familienunternehmen jüngst vorgeschlagen hat. Hierdurch könnte zumindest der erste Einschlag durch die Verhängung von Strafzöllen bei den betroffenen Branchen abgemildert werden. Länder wie die USA und China verfügen bereits über entsprechende Instrumente.

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