Foto: Alfred Ritter
Foto: Alfred Ritter

Das Quadrat von Ritter Sport bleibt geschützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Antrag der Kraft Foods Schweiz Holding GmbH (Milka) auf Löschung der quadratischen „Warenformverpackungsmarke“ von Ritter Sport endgültig abgelehnt.
Damit bleibe die typisch quadratische Form der Verpackung der Ritter Sport Schokolade auch künftig durch das Markenrecht geschützt, heißt es in der Pressemitteilung.

„Wir begrüßen die finale Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich“, betont Thomas Seeger, Leiter Recht und Unternehmenskommunikation der Alfred Ritter GmbH & Co. KG. Seit den 1970er-Jahren konzentriert sich Ritter Sport als einziger Schokoladenhersteller im gesamten Sortiment ausschließlich auf das Quadrat. Wie Umfragen bereits seit vielen Jahren zeigen, assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucher in Deutschland mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport – selbst wenn die Tafel in einer weißen Folie ohne Logo oder Beschriftung verpackt ist.

„Wir freuen uns, dass der Schutz unserer Marke, die wir seit Jahrzehnten pflegen, auch in Zukunft gewährleistet ist“, erklärt Seeger. „Für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen besitzt die quadratische Form unserer Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt ist.“

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