Gericht erlaubt Öffnung von Süßwarengeschäften

Obwohl mit dem Bundesratsentscheid die Lebensmittel- und Süßwarenindustrie bundesweit als systemrelevant hervorgehoben wurde, gestaltete sich die Praxis im Bereich Süßwarenfachhandel dennoch uneinheitlich.

Nun hat das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen : 7 L 259/20) entschieden, dass der „Verkauf von Genussmitteln von den in der Corona Schutzverordnung geregelten Betriebsverboten nicht erfasst wird“. Es hat damit dem Eilantrag eines Fachhändlers stattgegeben, der sich gegen eine Schließungsanordnung der Stadt Aachen gewendet hatte.

Auch der Club der Confiserien begrüßt dieses Urteil. Es stelle eindeutig klar, dass die Öffnung von Süßwarenfachgeschäften erlaubt sei und helfe den Mitgliedsunternehmen im Fachhandel, ihre Kunden nicht nur mit den beliebten Oster-Saisonspezialitäten zu versorgen.

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