Gysi verfolgt das Ziel, im Rahmen einer geordneten Liquidation sämtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Im Detail hat der Nachlassrichter des Regionalgerichts Bern-Mittelland das Gesuch der Firma um provisorische Nachlassstundung gutgeheißen. Nun müssen die provisorischen Sachwalter die Geschäftstätigkeit der Gysi AG im Interesse sämtlicher Gläubiger beaufsichtigen und die finanzielle Lage sowie die Aussicht auf Sanierung beurteilen.
Laut Angaben beabsichtigt das Unternehmen, während der Dauer der Nachlassstundung bereits vorhandene und neue Aufträge – insbesondere rund um das Ostergeschäft – auszuführen und die betriebliche Tätigkeit danach geordnet herunterzufahren. Die provisorischen Sachwalter werden zusammen mit dem Management während der provisorischen Nachlassstundung auch prüfen, ob und wie allenfalls einzelne Betriebsteile längerfristig weiterbetrieben und Mitarbeiter auch in Zukunft beschäftigt werden können.