02.07.2019 | Packaging

Zentrale Stelle Verpackungsregister übergibt 2.000 Verstöße gegen das neue VerpackG an Länder

Die Pflichten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG), das seit Jahresbeginn gilt, werden von vielen Verantwortlichen noch immer nicht vollständig erfüllt. Darauf weist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) nach einem halben Jahr Praxis hin.
 

Nunmehr wurden laut Pressemitteilung rund 2.000 Ordnungswidrigkeiten von der ZSVR, welche als Stiftung und Behörde die Verpflichtung zur Verpackungsentsorgung kontrolliert, an die Länder übergeben, damit diese den Vollzug in die Wege leiten können. Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister, erklärte dazu: „Nach § 26 VerpackG müssen wir Ordnungswidrigkeiten zusammen mit den Beweismaterialien an die Vollzugsbehörden übergeben. Dies ist nunmehr für ungefähr 2.000 Fälle passiert.“

Welche Behörden auf Landesebene dafür zuständig sind, ist indes nicht geklärt. So hat Schleswig-Holstein dazu die Abfallentsorgungsbehörden beauftragt. In einer Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Rosi Steinberger im März 2019 heißt es dagegen, die Verbraucher könnten Verstöße bei der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzeigen.

Laut ihren eigenen Angaben von 2018 rechnet die ZSVR mit rund 700.000 Firmen, die zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und dem Vertrag mit einem dualen System verpflichtet sind. Nach sechs Monaten Laufzeit sind indes erst rund 160.000 Unternehmen in LUCID aufgeführt, die sich registriert und ihre Mengen angegeben haben. Gleichzeitig melden auch die dualen Systeme ihre Daten an die ZSVR.
„Wir bekommen vierteljährlich alle Daten der Systeme und zusätzlich Daten von den Verpflichteten. Von den großen Verpflichteten haben wir zudem am 15. Mai die sogenannte Vollständigkeitserklärung für das Jahr 2018 bekommen, also durch Prüfer testierte Jahresverpackungsmengen. Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“, führt Rachut weiter aus. Sie merkte zudem im aktuellen Newsletter der ZSVR an, „dass die Produktverantwortung für Verpackungen sowohl von den Verpflichteten als auch von einer erschreckend hohen Anzahl an Prüfern nicht vertieft verstanden wurde".

Die Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) habe leider wieder bestätigt, wie groß das Unwissen sei, offenkundig auch bei den Firmen, die die Bagatellgrenzen deutlich überschreiten. Immerhin schreibt die ZSVR selbstkritisch, dass es wohl notwendig sei, „immer wieder zu kommunizieren". Dennoch moniert Rachut das Fehlverhalten von Industrie und Handel: „Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist. Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweist.“

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