Dextro Energy wollte auf Produkten physiologische Hinweise wie beispielsweise „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ platzieren. Die EU-Kommission lehnte dies jedoch ab, worauf das Unternehmen vor dem EuGH klagte. Doch jetzt wurde die Klage zurückgewiesen. Dextro Energy hatte sich u. a. auf eine wissenschaftliche Expertise bezogen, die den Nutzen von Traubenzucker für die körperliche Betätigung bestätigte. Die EU-Kommission argumentierte dagegen, dass diese Aussagen die Verbraucher verwirrten.
Für Andreas Romankiewicz, Geschäftsführer von Dextro Energy, ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Er sagte: „Wir sind der Meinung, dass mündige Verbraucher vor wissenschaftlich belegten Tatsachen nicht beschützt werden müssen. Es ist nicht unsere Intention, zu übermäßigem Verzehr von Glucose aufzurufen, sondern die besonderen Eigenschaften eines schnellen Energiespenders in Bedarfssituationen, wie zum Beispiel beim Ausdauersport, korrekt darzustellen. Darum verweisen wir - wie vorgeschrieben - auch in unserer Kommunikation darauf, dass eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise wichtig sind.“