Dextro Energy geht gegen Urteil des EuGH in die Berufung
Dextro Energy geht gegen Urteil des EuGH in die Berufung
17.05.2016 | Industrie

Dextro Energy geht gegen Urteil des EuGH in die Berufung

Das Unternehmen Dextro Energy GmbH & Co. KG, Meerbusch, legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. März 2016 ein, in dem Angaben zur energieliefernden Wirkung von Glucose nicht zur Verbraucherinformation zugelassen worden waren.
Das Unternehmen reichte eine entsprechende Rechtsmittelschrift ein.   

Darin fordert es den EuGH auf, die Ablehnung der Europäischen Kommission von fünf spezifischen und wissenschaftlich nachgewiesenen Angaben zur Wirkung von Glucose inhaltlich noch einmal zu überprüfen und beantragt das Urteil der ersten Instanz aufzuheben. Die Produkte von Dextro Energy bestehen vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten Energiespendern in Bedarfssituationen. Dieser gesundheitliche Vorzug ist Verbrauchern aus mehreren Generationen bekannt.  

Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat fünf spezifische Aussagen zur energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft. Im Ergebnis kam die EFSA zu einer positiven Bewertung. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind alle fünf Aussagen zutreffende Informationen.

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