Dextro Energy nimmt Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshof
Dextro Energy nimmt Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshof
22.03.2016 | Industrie

Dextro Energy nimmt Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshof

Die Produkte von Dextro Energy bestehen vorwiegend aus Glucose und gehören damit zu den schnellsten Energiespendern in Bedarfssituationen. Dieser Vorzug ist Verbrauchern seit mehreren Generationen bekannt.
Gleichzeitig ist das Wirkversprechen durch fundierte wissenschaftliche Untersuchungen bewiesen.

Darauf weist jetzt das Unternehmen Dextro Energy GmbH & Co. KG nach dem Ureil des Europäischen Gerichtshof (EuG) vom 16. März ausdrücklich hin. Der Hintergrund: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte fünf spezifische Aussagen von Dextro Energy zur energieliefernden Wirkung von Glucose überprüft und diese positiv bewertet. Aus wissenschaftlicher Perspektive sind die Aussagen faktisch zutreffende Informationen und keine Irreführung des Verbrauchers, heißt es in der Mitteilung.

Trotz der positiven Stellungnahme der EFSA über den Kausalzusammenhang zwischen der Aufnahme von Glucose und dem Beitrag zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel hatte die Europäische Kommission die Zulassung dieser Angaben im Januar 2015 abgelehnt. Nun hat der EuG die Entscheidung der Kommission bestätigt, wonach Dextro Energy diese fünf spezifischen Aussagen nicht zur Verbraucherinformation nutzen dürfen. Die Kommission habe fehlerfrei festgestellt, dass die Angaben des Unternehmens zum Verzehr von Zucker aufrufen, obwohl ein solcher Aufruf den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderläuft, heißt es in der Begründung. Mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose seien deshalb zu Recht nicht zugelassen worden. Weitere Aussagen wie beispielsweise zur schnellen Wirkweise von Glucose und den Produkten von Dextro Energy sind davon nicht betroffen. Dextro Energy prüft Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG einzulegen.

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